Sie können in Ihrem Testament mit einer Vor- und Nacherbschaft arbeiten. Dabei können Sie bestimmen, das Ihr Mann hinsichtlich des ihm vererbten Vermögens nur Vorerbe ist und Ihre gemeinsamen Kinder seine Nacherben. Als Nacherbfall wird üblicherweise der Tod des Vorerben bestimmt, es könnte aber auch ein bestimmter Zeitpunkt oder beispielsweise eine Wiederverheiratung als Nacherbfall festgelegt werden. Der Vorerbe darf den Nachlass zwar auf eigene Rechnung nutzen, muss die Substanz aber grundsätzlich für den oder die Nacherben erhalten. Deshalb darf er auch nur mit Zustimmung der Nacherben über Nachlassgegenstände verfügen. Sie können den Vorerben aber auch von bestimmten Verfügungsbeschränkungen freistellen, man nennt das dann befreite Vorerbschaft. Dann erhalten die Nacherben nur das, was der Vorerbe von der Erbschaft übrig lässt. Ihre Kinder können Sie hingegen hinsichtlich des von Ihnen geerbten Vermögens als unbeschränkte Vollerben einsetzen. Bedenken Sie, dass die Vor- und Nacherbschaft eine recht komplizierte Konstruktion ist, die den Vorerben deutlich beschränken kann und lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Erstellung eines Testaments anwaltlich unterstützen.