Eine Schraube auf der Rollbahn durchbohrt einen Reifen am Flugzeug und sorgt für eine lange Verspätung. Muss die Airline Passagieren eine Entschädigung zahlen?
Passagiere haben nicht unbedingt Anspruch auf Entschädigung, wenn am Flugzeug wegen einer Schraube auf der Rollbahn ein Reifen kaputt geht und der Flug sich stark verspätet. Dies entschied der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg zum Rechtsstreit eines Deutschen mit der Gesellschaft Germanwings. Ein solcher Zwischenfall sei ein „außergewöhnlicher Umstand“, der Airlines von der Zahlungspflicht entbinden könne. Allerdings muss die Fluggesellschaft dem Urteil zufolge nachweisen, dass solche außergewöhnliche Umstände auch mit „allen zumutbaren Maßnahmen“ nicht zu verhindern gewesen wären. Und das Unternehmen muss belegen, dass es alle ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel eingesetzt hat, um eine Annullierung oder große Verspätung der Verbindung zu vermeiden (Aktenzeichen C-501/17).
Eigentlich haben Passagiere nach EU-Recht bei Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung. Der Fall geht jetzt zurück ans Kölner Landgericht. dpa