LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Baugrund ohne Nutzen

von Redaktion

Renate N.: „Meine Freundin hat von ihren Eltern 800 Quadratmeter – gedacht als Baugrund – geerbt. Haus und Garten bekam ihre Schwester. Eine Baugenehmigung wurde schon vor 20 Jahren abgelehnt. Sie würden gern das Grundstück als Schrebergarten nutzen, mit Schutzhütte und Holzlagerplatz. Auch das wurde abgelehnt. Im Garten der Schwester stehen aber mehrere Versorgungsschuppen sowie große Holzstapel.“

Durch die Vererbung ändert sich nichts an der rechtlichen Qualität eines Grundstücks, ob es also Baugrund ist oder nicht. Der Erbe erbt das Grundstück in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht so, wie es ist. Vermutlich liegt das Grundstück Ihrer Freundin im Außenbereich. Dort sind neue Baumaßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. So kann es sein, dass die bisherigen Bauten früher genehmigt wurden und Bestandsschutz genießen oder auch nur geduldet sind. Ein Anspruch auf zusätzliche Bauten lässt sich hieraus in der Regel nicht herleiten. Wenn es Ihre Freundin genau wissen will, dann sollte sie sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden,

um die Chancen für eine Ausnahmegenehmigung

zu erkunden.

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