Durch die Vererbung ändert sich nichts an der rechtlichen Qualität eines Grundstücks, ob es also Baugrund ist oder nicht. Der Erbe erbt das Grundstück in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht so, wie es ist. Vermutlich liegt das Grundstück Ihrer Freundin im Außenbereich. Dort sind neue Baumaßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. So kann es sein, dass die bisherigen Bauten früher genehmigt wurden und Bestandsschutz genießen oder auch nur geduldet sind. Ein Anspruch auf zusätzliche Bauten lässt sich hieraus in der Regel nicht herleiten. Wenn es Ihre Freundin genau wissen will, dann sollte sie sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden,
um die Chancen für eine Ausnahmegenehmigung
zu erkunden.