LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Renovierungsnebenkosten und Steuer

Otto S.: „Im September 2018 wurde durch den Vermieter des von uns gemieteten Hauses im Wohnzimmer das Parkett geschliffen und in der oberen Etage der Teppichboden durch Parkett erneuert. Aus diesem Grund war die Wohnung für uns 10 Tage nicht mehr nutzbar bzw. bewohnbar. Die Möbel mussten bei einer Spedition ausgelagert werden. Wir mussten in dieser Zeit in einer gemieteten Ferienwohnung am Ort wohnen. Dadurch entstanden uns erhebliche Kosten! Für die Erneuerung des Parketts hat uns der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nichts berechnet, auch keine Modernisierungskosten. Können wir die Kosten für die Lagerung des Inventars und für die Miete der Ferienwohnung in der Steuererklärung geltend machen?“

Grundsätzlich muss man hier schauen, ob die von Ihnen angesprochenen Kosten der privaten Lebensführung dienen. Also ob es sich um Kosten für Lebensmittel, GEZ-Gebühr, die Miete für die private Wohnung und so weiter handelt. Denn diese lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Bei besonderem Förderi

Freitag, 19. Dezember 2025

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