LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Grundstück ohne Wasseranschluss
Klaus E.: „Es geht um ein Grundstück, welches von der öffentlichen Hand vor etwa 30 Jahren an privat verkauft wurde. Das Grundstück wurde ohne eigenen Anschluss für Strom, Wasser und Telefon verkauft. Die Versorgung läuft über die Anschlüsse des Nachbargrundstücks unter Zuhilfenahme von Zwischenzählern. Ist es zulässig, ein Grundstück mit Haus ohne eigene Anschlüsse zu verkaufen? Wer zahlt, wenn die Anschlüsse nachträglich nötig werden?“
Der Verkauf eines Grundstücks mit einem Gebäude ohne eigene Anschlüsse für Strom, Wasser und Telefon ist zulässig und kommt in der Praxis auch häufig vor. Zu denken ist hierbei vor allem an Grundstücke, die mit einem Haus bebaut waren, in der Folge aber anders aufgeteilt bzw. parzelliert wurde. Die