LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was Sammelverwahrung bedeutet

von Redaktion

Helmut S.: „Mir geht es um den Schutz von Spareinlagen und Wertpapieren in einem Krisenfall. Ich habe bei Ihnen gelesen, dass dann die Zuordnung zu einzelnen Depots und Anlegern aus technischen Gründen aufgehoben wird. Das ist nicht akzeptabel! Das würde ja auch bedeuten, dass diese Zuordnung auch im Normalfall, d.h., nicht erst bei Problemen der Bank, nicht möglich wäre. Bitte erklären Sie das.“

Ein Wertpapierdepot wird heutzutage meist im Rahmen der sogenannten Girosammelverwahrung geführt. Dabei werden nicht mehr einzelne physische Wertpapiere verwahrt und bewegt, sondern die Wertpapiere zahlreicher Anleger werden „virtuell“ bei einer Bank oder einer Wertpapiersammelbank gemeinsam verbucht. Das Depot des Anlegers entspricht somit seinem Anteil an einer Sammelverwahrung. Da alle Papiere gemeinsam verwahrt werden, hat der jeweilige Wertpapierbesitzer einen Miteigentumsanteil am Gesamtbestand der Sammelverwahrung, statt Alleineigentum an seinen Wertpapieren. Grundsätzlich ist das aber kein Problem und Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie Ihre Aktien oder Anleihen nicht zurückbekommen. Sie bekommen dann möglicherweise zwar nicht exakt dasselbe Wertpapier, das Sie hinterlegt haben, aber ein diesem nach Art und Stückzahl entsprechendes. Wie bei allen digital verbuchten Wertgegenständen besteht meines Erachtens ein Restrisiko, dass es bei einem großen technischen Zusammenbruch schwierig sein könnte, die einzelnen Positionen der Anleger zuzuordnen. Deshalb habe ich empfohlen, für den (unwahrscheinlichen) Fall der Fälle schriftliche Depotauszüge zur Beweissicherung aufzubewahren.

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