Wenn Fett zum Karrierekiller wird

von Redaktion

Zu viele Kilos sind nicht gesund. Was viele nicht wissen: Sie können auch den Arbeitsplatz kosten.

VON MAIK HEITMMAN UND WOLFGANG BÜSER

In puncto Übergewicht ist Deutschland weit vorne. Knapp 65 Prozent aller deutschen Männer sind zu dick. Damit liegen sie über dem europäischen Schnitt. Bei den Frauen ist etwa nur jede zweite übergewichtig.

Als Hauptgründe gelten mangelnde Bewegung und falsche Ernährung. Tatsächlich gibt es Untersuchungen, die zeigen, dass zu viel Sitzen Erkrankungen begünstigt: Fettleibigkeit, Diabetes oder gar Krebs und Depressionen werden genannt. Zudem erkranken im Sitzen arbeitende Menschen häufiger am Muskel- und Bewegungsapparat.

Dicker Kraftfahrer

Ganz schlimm ist es, wenn jener Job – der zumindest zum Teil zur Gewichtszunahme beigetragen hat – mit der Begründung verloren geht, man sei zu dick. Das musste ein Kraftfahrer in Niedersachsen erfahren. Dem im öffentlichen Dienst Fahrenden wurde mit der Begründung der befristete Vertrag nicht verlängert, sein ohnehin schon übergewichtiger Körper habe noch mal um zehn Prozent zugelegt. Es seien mittelfristig Gesundheitsgefährdungen zu befürchten, die die Arbeitsfähigkeit schwer beeinträchtigen können. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte diese Auffassung (AZ: 10 Sa 216/16).

Verhinderter Beamter

Ähnlich das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Eine Ernennung zum Beamten kann ohne nähere Begründung abgelehnt werden, wenn der Dienstherr „bestimmte Gesundheitsbeeinträchtigungen generalisierend und typisierend behandelt“. Ein übergewichtiger Mann mit einem „Body Mass Index“ von 35 bekam das am eigenen Leib zu spüren (AZ: 2 B 431/13). Er wurde nicht verbeamtet.

Figur als Behinderung

In eine andere Richtung geht das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dort musste eine krankheitsbedingte Kündigung zurückgenommen werden, die eine Maschinenbedienerin erhalten hatte, weil sie in den letzten acht Jahren insgesamt 317 Tage krank war und im laufenden Jahr auch schon wieder 41 Tage fehlte. Das Argument des Arbeitgebers, dass aufgrund ihres Übergewichts und Bluthochdrucks mit einer negativen Gesundheitsprognose zu rechnen sei, verwarf das Gericht als „sozial nicht gerechtfertigt“ (AZ: 5 Sa 152/11). Ohnehin hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass dicke Arbeitnehmer grundsätzlich als „behindert“ eingestuft werden können und für sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelte (hier ging es um einen Fall aus Dänemark) – ihnen also aufgrund der Adipositas keine Nachteile im Berufsleben entstehe dürfen. Das haben dann jeweils auch deutsche Gerichte zu prüfen (AZ: C 354/13).

Kranker Postler

Das tat auch das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Dort fehlte ein schwergewichtiger Mitarbeiter der Deutschen Post jedes Jahr im Schnitt an 50 Arbeitstagen – wegen Gelenkschmerzen aufgrund von zu vielen Kilos auf den Rippen. Dennoch sei das kein Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung. Das Gericht empfahl ein spezielles Gymnastikprogramm (AZ: 6 Ca 2856/01).

Schwere Schwester

Auch die Arbeitsgerichte in Marburg und Düsseldorf hielten zu den Schwergewichten. Eine Krankenschwester müsse nicht die „die Figur einer Balletteuse“ haben, so die Richter in Hessen (AZ: 2 Ca 482/97). Und die Rheinländer stellten fest, dass ein 44-prozentiges Übergewicht bei einer Lehrerin keine „Störquelle“ darstelle (Aktenzeichen: 7 Ca 4040/90).

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