MIETRECHT

Katze auf Rezept

von Redaktion

Im Prozess um eine Katze in einer Wohnung hat sich ein Mieter vor dem Amtsgericht Hannover gegen seine Vermieterin durchgesetzt. Der Mann darf das ihm aus medizinischen Gründen empfohlene Haustier behalten. Der von der Vermieterin zur Begründung des Haltungsverbots angeführte Passus des Mietvertrags sei zu pauschal und daher ungültig. Der Mieter hatte sich auf ärztlichen Rat hin eine Katze zugelegt, weil diese „soziale Bedürfnisse“ abdecke und als „Mitbewohner“ diene. Der Rechtsstreit entwickelte sich, weil der Mieter die Vermietern nicht vorher gefragt hatte.

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