Wer selbst seine Steuererklärung macht, nutzt oft elektronische Hilfe: Etwa 23,1 Millionen Steuererklärungen gehen bei den Finanzämtern mittlerweile elektronisch ein. Davon werden 77 Prozent mit einer Steuersoftware erstellt, entweder einer privaten oder der von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen.
Viele neue Steuerprogramme auf dem Markt schneiden in einer Stichprobe der Zeitschrift „Finanztest“ bei der Berechnung und den Hilfestellungen „katastrophal“ ab. Fünf von 14 getesteten Softwareprodukten für die Steuererklärung sind wegen der vielen Rechenfehler nicht empfehlenswert, urteilen die Tester (Ausgabe 5/19). Dabei sprechen gerade diese neuen Produkte gezielt junge Menschen und all jene an, die bisher keine Erklärung abgegeben haben.
Was und wie getestet wurde
„Finanztest“ hat 14 Programme untersucht – sechs fest installierte Downloads, sieben Browser-Anwendungen und eine App. Im Test mussten die digitalen Helfer zwei komplexe Steuerfälle mit verschiedenen Schwerpunkten berechnen. Ein weiterer, einfacher Fall sollte zeigen, wie gut Steuerlaien durchs Programm geführt werden.
Drei Programme sind gut
Am besten rechneten die drei Programme des Anbieters Buhl Data. Sie bieten die verständlichsten Tipps und Hilfen an den richtigen Stellen, sodass auch Steueranfänger gut zurechtkommen. Die Browser-Anwendung „Wiso Steuerweb“ und das Download-Programm „Wiso Steuersparbuch 2019“ teilen sich das Siegertreppchen. Beide Programme gehören mit 34,95 Euro zu den teuersten im Test.
„Tax 2019“ – ebenfalls von Buhl Data – rechnete gleich gut, ist lediglich eine Nuance schlechter in der Benutzerführung und kostet weniger als die Hälfte.
Den Preisvorteil können aber nur Windows-Nutzer mitnehmen. Genauso günstig ist „Quicksteuer“ mit knapp 15 Euro. Doch das Programm macht mehr Fehler in der Berechnung und bei den Hilfen und ist nur befriedigend – wie auch die doppelt so teure „Steuersparerklärung 2019“.
Fünf weitere Programme sind insgesamt auch befriedigend, doch drei davon hatten große Schwächen. Vor allem „Lohnsteuerkompakt“ hat die Tester mit Rechenfehlern und lückenhafter Hilfe enttäuscht, ist für Laien oft unverständlich und daher nicht empfehlenswert.
Selbst die besten können nicht alles
Selbst die Testsieger rechnen nicht hundertprozentig richtig. Einige Sachverhalte löste kein Programm perfekt, zum Beispiel den Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Kinder und den Antrag auf den Behindertenpauschbetrag, wenn Pflegegrad IV vorliegt. Richtig schlecht machten es aber andere. Vier Programme sind nur ausreichend, darunter die drei neuen Produkte von „Taxfix“, „Wundertax“ und „Steuerbot“.
Alle drei waren beim vorherigen Test im Jahr 2017 noch nicht mit den jetzt getesteten Produkten auf dem Markt. Die Neuen wollen gezielt junge Menschen und Nichtabgeber ansprechen. Sie schneiden bei der Steuerberechnung und den Hilfen aber katastrophal ab und sind wegen der vielen Rechenfehler nicht zu empfehlen. Auch der etablierte „Steuerfuchs“ kommt oft nicht zum richtigen Ergebnis.
Diese Programme sind nichts für Eltern
Gerade Eltern haben viele Posten, etwa Kinderbetreuung, die Unterstützung des studierenden Nachwuchses oder teure Zahnspangen, die sie absetzen wollen. „Finanztest“ warnt: Wer Kinder hat, sollte „Taxfix“, „Wundertax“ und „Steuerbot“ nicht kaufen. „Wundertax“ und „Taxfix“ waren bei Kindern im Test ein Totalausfall. Beide Programme beantragten zu geringe Kinderfreibeträge oder keinen Ausbildungsfreibetrag. „Steuerbot“ machte es auch nicht besser, hier konnten die Finanztester die Berechnung bei den Freibeträgen nicht nachvollziehen. Immerhin hat „Steuerbot“ einen Hinweis unter „Allgemeine Fragen“, dass das Programm Unterhaltsleistungen nicht berechnen kann.
Pflegebedürftige müssen tricksen
Viele Menschen haben einen Pflegegrad, beantragen aber keinen Schwerbehindertenausweis. So auch im Testfall: Die an Demenz erkrankte Frau hat keinen Schwerbehindertenausweis, aber Pflegegrad IV. Sie hat also Anspruch auf den Behindertenpauschbetrag in Höhe von 3700 Euro pro Jahr. Daneben darf sie pauschal Fahrtkosten (900 Euro jährlich) geltend machen. Die Tester versuchten vergeblich, den Pflegegrad einzugeben, um die Steuervergünstigung zu beantragen – keines der Programme hatte dafür ein Eingabefeld. Abgefragt wurde nur der Schwerbehindertenausweis. Im Testfall gingen so 1034 Euro Erstattung verloren.
Wer weiß, wie, kann den Sachverhalt mit einem Trick trotzdem eingeben: Betroffene geben im jeweiligen Programm an der Stelle, an der nach einer Behinderung gefragt wird, beim Grad der Behinderung eine „0“ ein und kreuzen das Feld „hilflos oder blind“ an.
Ansonsten kann man den Steuerbescheid meist noch vier Jahre rückwirkend ändern lassen. Dazu muss man schriftlich beim Finanzamt den Pauschbetrag beantragen. Beigelegt wird ein Brief der Krankenkasse über den Pflegegrad. Der Brief gilt als Grundlagenbescheid, das Amt muss den Steuerbescheid berichtigen.
So sicher sind die sensiblen Daten
Auf der sicheren Seite sind Steuerzahler, die sich ein Programm auf den eigenen Rechner herunterladen. Alle sechs getesteten Download-Programme versenden bis zum Abschicken der Erklärung keine Daten. Anders die Browser-Anwendungen. Bis auf „Steuerfuchs“ haben alle Tracker integriert, versenden also Daten an Dritte – selbst im Log-in-Bereich, in dem Nutzer an der Steuererklärung arbeiten.