LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie ist die Erbfolge in meiner Familie?

von Redaktion

Eva V: „Ich bin 1948 unehelich geboren und habe eine jüngere Schwester (vom selben Vater und derselben Mutter). Außerdem habe ich zwei Halbschwestern aus der Ehe meiner Mutter (beide Halbschwestern sind älter als ich). Ich möchte nun wissen: Wie ist die Erbfolge beim Tode meiner jüngsten Schwester? Sind alle drei Schwestern als gleich verwandt oder nicht verwandt anzusehen?“

Ich gehe davon aus, dass Ihre jüngste Schwester weder verheiratet ist, noch Kinder hat. Ferner verstehe ich Sie so, dass Sie und Ihre jüngste Schwester den gleichen Vater und die gleiche Mutter haben. Weiter unterstelle ich, dass Ihre Mutter und Ihr Vater bereits verstorben sind. Sofern Ihre jüngste Schwester kein Testament erstellt hat, würde die gesetzliche Erbfolge bei ihrem Tod wie folgt aussehen: Wenn eine Erblasserin keine Abkömmlinge hat und auch ihre Eltern nicht mehr leben, treten an deren Stelle die anderen Abkömmlinge der Eltern. Da Ihr gemeinsamer Vater bereits vorverstorben ist, treten Sie als dann einziger Abkömmling in seine Erbenstellung ein und erben seine Hälfte. Dazu müssten Sie aber gegebenenfalls nachweisen können, dass Sie Abkömmling Ihres Vaters sind (sofern dieser die Vaterschaft nicht anerkannt hat oder sie bereits gerichtlich festgestellt wurde). Abkömmling seines Vaters ist ein nichteheliches Kind im Rechtssinne, wenn der Vater nach dem 1. Juli 1970 gestorben ist. Die andere Hälfte mütterlicherseits teilen Sie sich mit den beiden Halbschwestern, sodass davon jede ein Sechstel erhält. Im Ergebnis erben Sie dann zu zwei Drittel (ergibt sich aus der Hälfte plus ein Sechstel) und Ihre Halbschwestern erhalten je ein Sechstel.

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