LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kein Pflichtteil für den Halbbruder
Reiner S.: „Wenn ich sterbe, ist dann mein Halbbruder erb- oder pflichtteilsberechtigt?“
Man muss im Erbrecht streng zwischen Erbe und Pflichtteil unterscheiden: Wenn Sie versterben, ohne ein Testament zu hinterlassen, so kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Falls Sie keine Kinder haben und auch der gemeinsame Elternteil, den Sie mit Ihrem Halbbruder haben, schon verstorben ist, dann ist