LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kein Pflichtteil für den Halbbruder

von Redaktion

Reiner S.: „Wenn ich sterbe, ist dann mein Halbbruder erb- oder pflichtteilsberechtigt?“

Man muss im Erbrecht streng zwischen Erbe und Pflichtteil unterscheiden: Wenn Sie versterben, ohne ein Testament zu hinterlassen, so kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Falls Sie keine Kinder haben und auch der gemeinsame Elternteil, den Sie mit Ihrem Halbbruder haben, schon verstorben ist, dann ist Ihr Halbbruder erbberechtigt. Dieses Erbrecht können Sie ihm aber jederzeit durch ein abweichendes Testament entziehen. Dann kommt es zur testamentarischen Erbfolge und die gesetzliche Erbfolge spielt keine Rolle mehr.

Kinder beispielsweise, denen das gesetzliche Erbrecht auf diesem Wege entzogen wird, haben zum Ausgleich einen Pflichtteilsanspruch. Geschwister und Halbgeschwister sind jedoch nie pflichtteilsberechtigt. Durch ein Testament können Sie daher stets sicherstellen, dass Ihr Halbbruder aus Ihrem Nachlass nichts erhält, wenn Sie dies wünschen.

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