Ob Opernreise nach Wien oder Abenteuertrip zum Amazonas – jeder, der die Landesgrenzen verlässt, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Der Grund: Muss ein Reisender medizinisch betreut werden, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Behandlung und, wenn nötig, auch für den Rücktransport. Gesetzliche Krankenkassen sichern dieses finanzielle Risiko nicht ausreichend ab.
Für ihre Mai-Ausgabe hat die Zeitschrift „Finanztest“ 92 Tarife von 43 Anbietern untersucht. Fazit der Finanztester: Der Schutz ist günstig. Sehr gute Tarife, die ein Jahr lang Reisen bis zu einer Dauer von je sechs bis zehn Wochen abdecken, gibt es ab knapp acht Euro.
Policen werden immer besser
Der Test zeigt: Urlauber profitieren von zunehmend verbraucherfreundlichen Policen, die Verträge sind heute klarer und verständlicher. „Finanztest“ hat 92 Tarife von 43 Anbietern untersucht, die direkt bei den Versicherern ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. 52 Tarife erhielten die Note „Sehr gut“, 27 ein „Gut“. Die Spitzenreiter sichern ihre Kunden umfassend ab und bieten ein breites Leistungsspektrum. Positiv bewertet wurde unter anderem, wenn Versicherer auf eine Selbstbeteiligung verzichten, also der Kunde im Schadensfall nicht zuzahlen muss. Ebenfalls positiv ist, wenn auch „medizinisch sinnvolle Rücktransporte“ gezahlt werden und nicht nur „medizinisch notwendige“.
Familientarife lohnen sich oft
Bei den Tarifen für Einzelreisende liegen ReiseMed Tarif RD der DKV und RD von Ergo Direkt vorne für jeweils 9,90 Euro sowie JRV von HanseMerkur für 17 Euro. Bei den besten Jahrestarifen für Familien sind JRV von HanseMerkur für 29 Euro, TravelSecure-AR ohne Selbstbeteiligung von TravelSecure/Würzburger für 33 Euro und „grün versichert ARN.Familie“ von Vigo für 46,80 Euro Spitzenreiter. Bei einigen Familientarifen endet der Schutz für Kinder mit dem 18. Geburtstag, bei anderen deutlich später. Versichert sind auch Reisen, die Familienmitglieder alleine unternehmen.
Verträge sind heute verständlicher
Fortschritte gibt es bei der Verständlichkeit der Vertragsbedingungen. Die Aussagen zur Versicherung bei Vorerkrankungen werden zunehmend klarer. Chronisch Kranke sollten darauf achten, dass auch unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes versichert sind – sofern sie bei Reisebeginn reisefähig waren. Dennoch sollten sie möglichst vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer sprechen. Vor Reiseantritt macht es Sinn, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt einzuholen.
Senioren sparen bei der Debeka
Den allgemeinen Preisanstieg erklären Versicherer mit einem höheren Anteil an älteren Reisenden. Da diese häufiger erkranken, kommt es zu mehr Versicherungsfällen. Zuschläge für Menschen ab 65 sind üblich. Die Signal Iduna verlangt in dieser Altersgruppe für den Premiumtarif 99 Euro Jahresbeitrag, bei der HanseMerkur sind die Beiträge im Tarif RKJ bereits ab 35 gestaffelt.
Das Geld für solche Aufschläge kann man sparen, wenn man zum sehr guten Tarif AR der Debeka mit einem Jahresbeitrag von acht Euro wechselt – ohne Alterszuschlag. Für Paare sind zwei Einzelpolicen meist günstiger als ein Familientarif.
Ältere Verträge durch neue ersetzen
Weil die Tarife immer besser werden, kann es sinnvoll sein, einen alten Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt, wenn der Vertrag schon seit Längerem besteht. Der Grund: Es gelten stets die Bedingungen bei Vertragsabschluss. Hat der Versicherer seine Leistungen verbessert, profitieren Altkunden nicht. Wer auf einen neuen Tarif umstellen möchte, sollte nachfragen. Unter Umständen ist ein Wechsel im laufenden Vertragsjahr möglich.
Was Krankenkassen übernehmen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten nur in Europa. Genauer gesagt: in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht wie Israel und der Türkei. Wird in diesen Ländern eine medizinische Behandlung nötig, dann zahlen Kassen lediglich das, was gesetzlich versicherten Bürgern vor Ort zusteht. Einen notwendigen Rücktransport übernehmen sie auch in Europa nicht.
Privatversicherte oft nicht optimal geschützt
Privatversicherte sollten nachlesen, inwieweit ihr Schutz im Ausland greift. Private Krankenversicherungen gelten zwar grundsätzlich mindestens für Europa, aber der Rücktransport ist nicht immer abgesichert. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung kann sich für Privatversicherte auch lohnen, wenn sie ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht gefährden wollen.