LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Bleibt das Familienheim steuerfrei?
Josef L: „Aus gesundheitlichen Gründen und wegen notwendiger Pflege bewohne ich seit einiger Zeit meine Eigentumswohnung in unmittelbarer Nähe zu meiner Pflegekraft. Mein Einfamilienhaus ist und bleibt aber mein Hauptwohnsitz. Bin ich verpflichtet, die Wohnung als Zweitwohnsitz zu melden? Mein Sohn wird das Haus erben und darin wohnen. Gilt die Befreiung von der Erbschaftsteuer auch, wenn ich bis zu meinem Ableben an meinem Zweitwohnsitz bleibe?“
Der Erwerb einer Immobilie ist dann erbschaftsteuerfrei, wenn der Erblasser bis zu seinem Versterben in der Immobilie wohnte und das Kind als Erbe die Immobilie ab dem Tod des Erblassers unverzüglich selbst bewohnt. Dann handelt es sich nach dem Gesetz um ein Familienheim. Dabei ist das Familienheim