Wer seine Verwandten be–stiehlt, riskiert den Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. Denn Diebstahl ist ein schweres vorsätzliches Vergehen, das einen Entzug des Pflichtteils rechtfertigt. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 19 U 80/18), wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ berichtet. Allerdings muss das in jedem Einzelfall neu entschieden werden. In dem verhandelten Fall hatte der Enkel seiner Großmutter 6100 D-Mark aus ihrem Haus gestohlen – ein erheblicher Betrag für die Frau. Für diesen Diebstahl wurde der Mann verurteilt. In einem Erbvertrag entzog die Großmutter ihrem Enkel daraufhin den Pflichtteil – auch unter Hinweis auf einen weiteren Diebstahl. Denn der Enkel hatte seiner Oma schon einmal 800 D-Mark geklaut. Nach dem Tod seiner Großmutter begehrte der Enkel trotzdem den Pflichtteil – ohne Erfolg.