Detlev L.: „2018 habe ich eine Eigentumswohnung mit Vorbehaltsnießbrauch zugunsten meiner Eltern geschenkt bekommen. Ich bin Eigentümer einer Wohnung, die ich nicht selbst nutze und durch die ich keine Mieteinkünfte erziele. Kann ich bei einem Kauf einer neuen Wohnung Baukindergeld beantragen?“
Nein. Fördervoraussetzung des Baukindergeldes und damit auch der Zusatzförderung des Freistaates Bayern über das Baukindergeld Plus ist, dass es sich bei der geförderten Wohnung im Zeitpunkt der Antragsstellung um einen Ersterwerb handelt. Ist der Antragssteller dagegen bereits Eigentümer einer Wohnimmobilie, ist eine Förderung nicht möglich.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Wohnimmobilie selbst nutzen, vermieten oder ein Nießbrauchsrecht darauf besteht. Denn in jedem Fall sind Sie bereits Wohneigentümer. Damit erfüllen Sie nicht die Förderbedingung des Ersterwerbes und können kein Baukindergeld beantragen.