LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer bekommt eine Vermögensauskunft?

Robert L.: „Meine Tante versprach mir zu Lebzeiten immer wieder, dass ich einmal ein Erbteil von ihr bekommen würde, sie war sehr vermögend. Durch einen Schlaganfall war sie bis zu ihrem Tod in einem Pflegeheim. Während dieser Zeit haben sich zwei Nichten um ihr Vermögen und sonstiges gekümmert. Die Tante war geistig leider nicht mehr fit. Ich weiß nicht, ob sie noch klar war, als sie den Nichten eine Vollmacht erteilt hat. Nach ihrem Tod nun wurde mir gesagt, dass kein Erbe vorhanden sei und es auch kein Testament gebe. Das glaube ich nicht. Habe ich das Recht auf eine Auskunft? Oder was kann ich tun?“

Grundsätzlich stehen Auskunftsrechte entweder den Erben oder Pflichtteilsberechtigten zu. Da Sie als Neffe nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, scheidet letzteres aus. Als Erbe Ihrer Tante stünde Ihnen unter anderem gegen den Erbschaftsbesitzer ein Anspruch auf Auskunft zu über

Dienstag, 7. April 2026

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