In der Regel gilt für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen. Ist in diesen Unterlagen aber eine fehlerhafte Angabe zum Effektivzins enthalten, so kann das den Kreditnehmer auch noch nach mehreren Jahren zum
Dieser Artikel (ID: 1026247) ist am 29.04.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).