In der Regel gilt für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen. Ist in diesen Unterlagen aber eine fehlerhafte Angabe zum Effektivzins enthalten, so kann das den Kreditnehmer auch noch nach mehreren Jahren zum Widerruf des Darlehensvertrags berechtigen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden hat (Az.: I-4 U 102/18). dpa