LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Jede Woche Fenster putzen?

Hans A.: „Meine Eltern haben mir vor zwölf Jahren eine Nebenerwerbslandwirtschaft übergeben. In dem Übergabevertrag wurde neben dem Wohnrecht für die Übergeber auch folgender Austrag aufgenommen: Die Austragsräume sind in gut bewohnbarem Zustand zu halten und auf Verlangen des Übergebers auch zu reinigen. Nun wurde ich von meinen Eltern aufgefordert, alle Räume samt Fenstern und Böden wöchentlich zu reinigen. Können sie das verlangen? Jede Woche Fenster putzen?“

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine rechtliche Beratung oder eine einzelfallbezogene rechtliche Bewertung abgeben dürfen. Wir können daher nur aus allgemeiner Sicht Stellung nehmen. Bei einem im Rahmen einer landwirtschaftlichen Hofübergabe vereinbarten W

Dienstag, 13. Januar 2026

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