LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sprechen Sie mit Ihrem Sohn

Peter H.: „Mein Sohn und ich sind Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. Im Testament habe ich formuliert, dass der Sohn meinen halben Anteil als Vorvermächtnis erhält. Wiederum nach seinem Tod soll diese Hälfte an meine Tochter gehen. Die Wohnung kann demnach von meinem Sohn nicht verkauft werden. Wird diese Hälfte nun mit dem Verkehrswert dem Pflichtteil meines Sohnes angerechnet?“

In einem solchen Fall hat Ihr Sohn als Pflichtteilsberechtigter die Wahl: Entweder nimmt er das Vermächtnis der Eigentumshälfte an, dann wird ihm der volle Verkehrswert auf den Pflichtteil angerechnet, ohne dass die Verkaufsbeschränkung wertmindernd berücksichtigt wird, oder aber Ihr Sohn schlägt da

Samstag, 10. Januar 2026

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.