In einem solchen Fall hat Ihr Sohn als Pflichtteilsberechtigter die Wahl: Entweder nimmt er das Vermächtnis der Eigentumshälfte an, dann wird ihm der volle Verkehrswert auf den Pflichtteil angerechnet, ohne dass die Verkaufsbeschränkung wertmindernd berücksichtigt wird, oder aber Ihr Sohn schlägt das Vermächtnis aus und verlangt den Pflichtteil in voller Höhe. Daher ist es am besten, wenn Sie jetzt schon mit Ihrem Sohn sprechen. Vielleicht ist er ja mit Ihren Absichten einverstanden und bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, wonach er das von Ihnen Gewünschte akzeptiert. Das müsste dann notariell beurkundet werden.