LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was wird bei Scheidung aus dem Grund?
den wir sodann bebaut haben. Die Teilfläche wurde weggemessen und wir sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. In diesem Überlassungsvertrag verzichtete mein Mann für sich und seine Abkömmlinge gegenüber seinen Eltern auf das ihm zustehende Pflichtteilsrecht. Wären wir nun im Falle einer Trennung/Scheidung jeweils zur Hälfte Eigentümer von unserem Anwesen oder würde es bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs dem Anfangsvermögen meines Mannes zugerechnet werden? Wir leben im gesetzlichen Güterstand.“
Da Sie und Ihr Ehegatte nach Ihren eigenen Angaben jeweils zur Hälfte als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleiben Sie dies auch im Falle einer Trennung/Scheidung. Durch eine Scheidung wird das Miteigentum nicht aufgelöst. Im Rahmen einer Scheidung wird aber in der Praxis auch immer der