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Was wird bei Scheidung aus dem Grund?

von Redaktion

den wir sodann bebaut haben. Die Teilfläche wurde weggemessen und wir sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. In diesem Überlassungsvertrag verzichtete mein Mann für sich und seine Abkömmlinge gegenüber seinen Eltern auf das ihm zustehende Pflichtteilsrecht. Wären wir nun im Falle einer Trennung/Scheidung jeweils zur Hälfte Eigentümer von unserem Anwesen oder würde es bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs dem Anfangsvermögen meines Mannes zugerechnet werden? Wir leben im gesetzlichen Güterstand.“

Da Sie und Ihr Ehegatte nach Ihren eigenen Angaben jeweils zur Hälfte als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleiben Sie dies auch im Falle einer Trennung/Scheidung. Durch eine Scheidung wird das Miteigentum nicht aufgelöst. Im Rahmen einer Scheidung wird aber in der Praxis auch immer der Zugewinnausgleich geregelt.

Hier wird geprüft, welcher Ehegatte während der Ehe mehr Zugewinn erwirtschaftet hat und damit ausgleichspflichtig ist. Es wird das jeweilige Anfangsvermögen der Eheleute mit deren jeweiligem Endvermögen verglichen. Zu Ihrem Anfangsvermögen zählt auch die Schenkung der Schwiegereltern, die Sie offensichtlich während der Ehe erhalten haben. Allerdings steht den Schwiegereltern eventuell Ihnen gegenüber ein Rückforderungsanspruch zu wegen des Scheiterns der Ehe („wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage“), welcher dann im Rahmen der Zugewinnausgleichsbilanz als Passiva zu berücksichtigen ist. Um einen Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern überprüfen zu können, sind zunächst weitere Sachverhaltskenntnisse erforderlich. Insbesondere sind bei Rückforderungen von Schwiegereltern auch die Dauer der Ehe und damit die Zweckerfüllung der Schenkung zu berücksichtigen.

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