Elternzeit wird nur auf eine Rente angerechnet
Oftmals nehmen beide Elternteile Elternzeit. Diese Erziehungszeiten können für die Altersversorgung anerkannt werden, jedoch nicht bei beiden für denselben Zeitraum. Dies folgt aus einer Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 2 R 760/17). Allerdings kann man sich etwa darauf verstän