Elternzeit wird nur auf eine Rente angerechnet

von Redaktion

Oftmals nehmen beide Elternteile Elternzeit. Diese Erziehungszeiten können für die Altersversorgung anerkannt werden, jedoch nicht bei beiden für denselben Zeitraum. Dies folgt aus einer Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 2 R 760/17). Allerdings kann man sich etwa darauf verständigen, dass die Erziehungszeiten wechselnd beiden Eltern für die Rente angerechnet werden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Nach der Geburt der gemeinsamen Tochter nahmen die Eltern für denselben Zeitraum Elternzeit. Während dieser Zeit waren beide an der Erziehung des Kinds gleichberechtigt beteiligt. Die Rentenversicherung ordnete die Kindererziehungszeit für diesen Zeitraum einvernehmlich vollumfänglich der Mutter zu. Der Vater beantragte danach aber zusätzlich die Zuordnung der Kindererziehungszeiten für sich selbst. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte dies ab.

Das Landessozialgericht gab der Rentenversicherung Recht. Die Erziehungszeiten könnten nicht doppelt anerkannt werden. Allerdings könnten die Eltern selbst entscheiden, wem von beiden die Erziehungszeit zuzuordnen sei. Möglich sei auch eine Aufteilung der Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel zwischen den Elternteilen, so das Sozialgericht.  dpa

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