UNFALLVERSICHERUNG
Arbeitsweg nur bedingt versichert
Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit aus privaten Gründen aus dem Auto steigt, verliert vorübergehend den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG). Es wies damit eine Arbeitnehmerin ab, die auf dem Heimweg einen privaten Brief in einen Briefkasten ei