UNFALLVERSICHERUNG

Arbeitsweg nur bedingt versichert

von Redaktion

Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit aus privaten Gründen aus dem Auto steigt, verliert vorübergehend den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG). Es wies damit eine Arbeitnehmerin ab, die auf dem Heimweg einen privaten Brief in einen Briefkasten einwerfen wollte. Das BSG betonte aber, dass geringe Unterbrechungen „quasi im Vorbeigehen“ versichert blieben. (Az: B 2 U 31/17 R).

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