LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Steuer-Problem beim Berliner Testament
Brigitte W.: „Ich bin Einzelkind. Meine Mutter war Erbin laut Berliner Testament. Ich hätte damals die Möglichkeit gehabt, meinen Pflichtteil zu verlangen. Meine Mutter verstarb 2015 und ich trat das Erbe an. Nun entstand ein Streit mit dem Finanzamt, das mir meinen Pflichteilergänzungsanspruch zurückwies und auch weiterhin diesen nicht akzeptiert. Es gibt einen Präzedenzfall beim Finanzamt Nördlingen, das einen später eingehenden Pflichteilergänzungsanspruch billigte und der Erbe diesen ansetzen konnte. Kann ich gegen diese Ablehnung vorgehen?“
Ihr Fall beleuchtet ein beim Berliner Testament häufig auftretendes erbschaftsteuerliches Problem: Beim Tod des Vaters hatten Sie im Verhältnis zu ihm einen Freibetrag von 400 000 Euro, um diesen Freibetrag zumindest teilweise auszuschöpfen, wäre es sinnvoll gewesen, den Pflichtteil geltend zu mache