LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was tun bei Demenz des Partners?

Maria H.: „ Mein Mann hat Demenz und kann sich um seine Angelegenheiten nicht mehr selbst kümmern. Was muss ich jetzt veranlassen?“

Da Ihr Ehegatte nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und Sie als Ehefrau ohne Vollmacht nicht berechtigt sind, für ihn tätig zu werden, haben Sie die Möglichkeit, beim Betreuungsgericht (Abteilung im Amtsgericht) eine Betreuung anzuregen. Die Anregung kann bei der Gesch

Samstag, 10. Januar 2026

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