LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was tun bei Demenz des Partners?

von Redaktion

Maria H.: „ Mein Mann hat Demenz und kann sich um seine Angelegenheiten nicht mehr selbst kümmern. Was muss ich jetzt veranlassen?“

Da Ihr Ehegatte nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und Sie als Ehefrau ohne Vollmacht nicht berechtigt sind, für ihn tätig zu werden, haben Sie die Möglichkeit, beim Betreuungsgericht (Abteilung im Amtsgericht) eine Betreuung anzuregen. Die Anregung kann bei der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie auch unter www.justiz-bayern.de zum Download. Das Gericht kann dann für Ihren Ehegatten einen Verfahrenspfleger bestellen, der zunächst die Interessen Ihres Ehegatten im Betreuungsverfahren vertritt. Des Weiteren wird der Richter ein Gutachten einholen und Ihren Ehegatten persönlich hören. Da das Verfahren dauern kann, kann das Gericht bei Eilbedürftigkeit umgehend einen Betreuer bestellen, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes. Als Betreuungsperson können Sie sich vorschlagen.

Artikel 3 von 6