LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kann ich SAT-Empfang kündigen?
Christa S.: „Für unsere Wohnanlage mit 65 Wohneinheiten wurde ab 1. Januar 2010 ein zehnjähriger Mietvertrag für unsere SAT-Anlage mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen. Pro Monat werden sieben Euro (ohne Stromkosten) je Wohneinheit berechnet. Durch ein günstiges Angebot von meinem Telefonanbieter habe ich meinen internetfähigen Fernseher ab 1. April 2019 dort angemeldet und bezahle meinen Beitrag für den Fernseh- und Radioempfang künftig dort. Einen Ausstieg aus dem SAT-Vertrag zum April hat der Verwalter abgelehnt. Gibt es eine Möglichkeit für mich, wenigstens zum 31. Dezember 2019 aus dem auslaufenden Vertrag auszusteigen? Mit welcher Begründung wäre das möglich? Könnte ich zum 30. September einzeln kündigen? Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.“
Nach § 20 I Wohneigentumsgesetz (WEG) obliegt den Wohnungseigentümern die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Eigentümergemeinschaft darf nach § 21 III WEG durch Mehrheitsbeschluss über Verwaltungsmaßnahmen entscheiden. Hierzu gehört auch der Abschluss eines Sammelvertrages für den Fern