Einlösefrist für Gutscheine

Gutscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Hat der Anbieter keine Einlösefrist festgelegt, gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz allgemein, dass er nach drei Jahren verfällt. Die Frist starte aber am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt: Wurde der Gutschei

Samstag, 20. September 2025

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