Gutscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Hat der Anbieter keine Einlösefrist festgelegt, gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz allgemein, dass er nach drei Jahren verfällt. Die Frist starte aber am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt: Wurde der Gutschei
Dieser Artikel (ID: 1035287) ist am 14.05.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).