LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Ist der Heizöltank eine Gefahr?

von Redaktion

Petra H.: „Ich habe von meinen Eltern ein Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt, Baujahr 1958, mit Öltank im Vorgarten. Dieser liegt seit dem Baujahr in der Erde, vor ungefähr 20 Jahren wurde der Tank mit einer Hülle und in den folgenden Jahren mit den vorgeschriebenen Anzeigen und Prüfsystemen versehen. Bisher hat der TÜV-Rheinland keine Beanstandung festgestellt. Letzten Sommer wurde das Störsystem aktiv und von einer Fachfirma mit neuen Schläuchen repariert. Jetzt meine Fragen: Wie groß ist die Gefahr, welche von dem Tank ausgeht? Muss ich für eventuelle Schäden aufkommen, obwohl bisher keine Anzeichen einer Beschädigung (nicht einsehbar wegen Erdtank) vorhanden sind? Wie lange hält dieser Schlauch? Eine Beurteilung ist nur nach Reinigung und völliger Leerung möglich. Eine Reinigung und damit eine Begehung ist laut Fachfirma bei dem eventuell maroden Tank aber ein Risiko. Was soll ich machen? Im Dezember 2019 ist wieder TÜV fällig.“

Die Gefahr, die von einem solchen Tank ausgeht, ist aus der Ferne schwer abzuschätzen. Sie müssen aber beachten, dass von einem Öltank grundsätzlich eine bestimmte Gefahr ausgeht. Selbst die beste Absicherung, beispielsweise durch regelmäßige Kontrollen, kann nicht davor schützen, dass kurzfristig Schäden am Tank, den Schläuchen oder sonst wo entstehen, die dann zu schwerwiegenden Folgen führen können. Welches Restrisiko trotz Ihrer geschilderten Vorsichtsmaßnahmen verbleibt, kann aber letztendlich nur entsprechendes Fachpersonal beurteilen.

Gefährlich wird es insbesondere immer dann, wenn – aus welchem Grund auch immer – Heizöl in den Boden einsickert. Ganz schnell ist dann nämlich das Grundwasser in Mitleidenschaft gezogen. Dann kommt das Wasserhaushaltsgesetz ins Spiel. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Betreiber eines Öltanks für diejenigen Schäden haftet, die durch das Auslaufen von Öl in das Grundwasser oder andere Gewässer wie Flüsse oder Seen entstehen. Dieser Schaden kann schnell im fünfstelligen Bereich liegen, da meist umfangreiche Reinigungsarbeiten notwendig werden.

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine sogenannte Gefährdungs- oder Betreiberhaftung handelt. Das heißt, Sie haften als Betreiberin des Öltanks auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld an dem Leck trifft. Einzig ausgenommen von der Haftung ist die höhere Gewalt, die aber nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen wird. Das heißt auch, selbst wenn bislang keine Anzeichen einer Beschädigung erkennbar waren und der TÜV dies bislang auch bestätigt, sind Sie trotzdem in der Haftung.

Zu den genannten Schadensersatzforderungen kommen dann noch Kosten für den Aushub, den Abtransport und die Reinigung des Erdreichs, in das das Öl eingesickert ist. Auch hier werden schnell enorme Kosten ausgelöst. Daher rate ich Ihnen dringend zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Viele Versicherungsunternehmen bieten spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen an. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder Grundstücksbesitzer, der einen Öltank betreibt, haben sollte.

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