Bei der Rückgabe einer Mietwohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Schlüssel immer wieder zum Konfliktthema. Generell gilt: Der Mieter muss alle Schlüssel übergeben, die er beim Einzug oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Vermieter empfangen oder auch selbst anfertigen lassen hat. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Im Idealfall treffen sich Vermieter und Mieter zu einer Wohnungsübergabe vor Ort. Doch das lässt sich nicht immer einrichten. Wenn ein Mieter dann einfach die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters oder des Verwalters einwirft, gilt das nicht ohne Weiteres als Übergabe der Mietwohnung, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 8/11). dpa