Heutige Partnerschaftsmodelle sind vielfältig: Manche Paare heiraten, manche nicht, sie leben als Familie mit Kindern oder ohne zusammen, oder sie organisieren sich als Patchwork-Familie. Und seit 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Klar ist aber auch: Wer zusammenlebt, wirtschaftet zusammen. Doch wie geht das am besten? Antworten gibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Juni-Ausgabe. Was sollten jüngere Paare und Familien, verheiratet oder nicht, beachten bei allen Fragen rund um Geld, Versicherungen und Erbe? Die Finanztester stellen wichtige Aspekte rund ums Thema Finanzen und Paare vor. Die wichtigsten Punkte hier im Überblick.
Rente: Ehepartner im Vorteil
Ob verheiratet oder nicht – bei der langfristigen Rentenplanung spielt das eine große Rolle. Ehepartner sind klar im Vorteil. Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehört die Absicherung von Hinterbliebenen. Hat ein Ehepartner in die Rentenkasse eingezahlt, erhält der andere im Todesfall in der Regel eine Witwen- oder Witwerrente. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet bei Arbeits- und Wegeunfällen Schutz in Form von Hinterbliebenenrenten. Und wenn Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, können sie den Ehemann oder die Ehefrau meist finanziell mitabsichern.
Unverheiratete haben keine Ansprüche
Wichtig für Paare ohne Trauschein: Im Todesfall haben sie keine gesetzlichen Rentenansprüche. Sie können sich privat gegenseitig absichern, etwa mit einer Risikolebenspolice. Möglich ist auch, den Partner in einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung als Bezugsberechtigten im Todesfall einzutragen.
Erbe: Ohne Trauschein Einzeltestament nötig
Geht es ums Erben, sind Unverheiratete erst einmal im Nachteil. Wenn sie sich gegenseitig als Erben einsetzen wollen, können sie das per Einzeltestament oder mit einem gemeinsamen notariellen Erbvertrag tun. Ein Testament kann ein Partner ohne das Wissen des anderen ändern, den Erbvertrag nicht.
Eheleute haben ein gesetzliches Erbrecht. Wenn sie sich etwas schenken oder vererben, gilt der Steuerfreibetrag von 500 000 Euro. Erbschafts- oder Schenkungsteuer werden erst fällig, wenn dieser Betrag überschritten wird. Verheiratet zu sein führt nicht automatisch dazu, dass ein Partner alles erbt. Das geht nur mit Testament, denn auch andere sind erbberechtigt, etwa gemeinsame Kinder und – bei Kinderlosen – die Eltern des Verstorbenen.
Riester: Oft gut für Familien
Geht es um die Altersvorsorge, stellt sich die Frage nach der Riester-Rente. Lohnt sich das noch? Nicht für jeden – doch gerade für Familien mit Kindern bleibt Riester ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Der Vorteil: Eltern erhalten Zulagen vom Staat. Und zwar für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind 300 Euro. Oft reichen minimale Einzahlungen, um mehrere Hundert Euro dazuzubekommen. Egal, wie sehr alle auf die Riester-Rente schimpfen: Mütter oder Väter sollten sie nicht verschenken.
Altersvorsorge: Flexibel sparen
Das starre Korsett vieler Altersvorsorgeverträge passt nicht zu den heute oft wechselhaften Erwerbsbiografien. Wer möglichst flexibel bleiben und bequem sparen möchte, fährt mit einem Fondssparplan derzeit sicher besser als mit einer privaten Rentenversicherung. So lässt sich beispielsweise der Sparbetrag bei einer Gehaltserhöhung problemlos hochsetzen. Auch lässt sich die Einzahlung stoppen, falls das Geld doch einmal knapp werden sollte. Sparpläne bieten hohe Renditechancen, sind transparent und flexibel. Aus monatlichen Raten lässt sich unter Umständen ein kleines Vermögen machen.
Versicherungen: An Existenzrisiken denken
Jeder braucht eine private Haftpflichtversicherung. Partner, ob verheiratet oder nicht, können sich über eine Familienpolice absichern. Wer für andere sorgt, benötigt eine Risikolebensversicherung. Sie springt im Todesfall ein und sichert dann den Lebensunterhalt der Angehörigen. Wer von seinem Einkommen lebt, sollte frühzeitig guten Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Der Versicherer zahlt eine Rente, wenn der Beruf nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung aufgegeben werden muss.
Vorteile und Risiken einer Heirat
Finanziell sichert eine Ehe zwei Partner ab. Sie hat steuerliche Vorteile und schafft einen Platz in der Erbfolge des anderen. Sie kann aber auch Nachteile haben – vor allem, wenn die Ehe nicht hält. Die Pflicht zum Kindesunterhalt führt nach einer Trennung oft zum Streit. Mit einem Ehevertrag können Paare für diesen Fall vorsorgen.
Tipps für Unverheiratete
Für ein unverheiratetes Paar, das sich gegenseitig absichern möchte, kommt ein Partnerschaftsvertrag in Betracht – ähnlich wie ein Ehevertrag. Sind Kinder da, sollte darin auch das Umgangsrecht geklärt sein. Es empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. mm