In der gestrigen Rubrik „Leser fragen – Experten antworten“ ist ein Fehler unterlaufen. Zu lesen war, dass Enkeln im Falle einer Erbschaft ein Freibetrag von 100 000 Euro zusteht. Tatsächlich liegt der Freibetrag bei 200 000 Euro. Wir bitten um Entschuldigung.
Dieser Artikel (ID: 1036781) ist am 16.05.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).