In der gestrigen Rubrik „Leser fragen – Experten antworten“ ist ein Fehler unterlaufen. Zu lesen war, dass Enkeln im Falle einer Erbschaft ein Freibetrag von 100 000 Euro zusteht. Tatsächlich liegt der Freibetrag bei 200 000 Euro. Wir bitten um Entschuldigung.