Vorsicht Verjährung: Wer vermutet, dass bei Therapie, Operation, Beratung und Aufklärung etwas schiefgelaufen ist, sollte nicht zu lange warten. Nach drei Jahren verjähren die Ansprüche.
Den behandelnden Arzt aufsuchen: Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt zunächst ein Gespräch mit dem Arzt.
Dieser Artikel (ID: 1037498) ist am 17.05.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).