Strenge Regeln beim Carsharing
Carsharing wird immer beliebter. Doch was ist, wenn man mit dem geliehenen Fahrzeug einen Unfall oder eine Panne hat? Nicht immer reicht der vorher vereinbarte Selbstbehalt, warnt die Stiftung Warentest. Anbieter sprechen nämlich schnell von grober Fahrlässigkeit.
Wer haftet, wenn das Carsharing-Auto im Starkregen überschwemmt wird und einen Schaden hat? Oder wenn nach dem Abstellen der Lack zerkratzt wurde? Viele Nutzer, die stundenweise ein Auto eines Anbieters wie DriveNow, Car2Go oder Cambio mieten, fühlen sich auf der sicheren Seite.
Doch laut der Stift