Jährlich werden in Deutschland rund zwei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Oft machen Mieter dabei aber Fehler. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Dabei geht es zum Beispiel um die Dauer des Mietvertrages. Die Regel sind unbefristete Mietverträge, Mieter und Vermieter können aber auch einen Zeitmietvertrag vereinbaren. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, nur Vertragsbeginn und -ende zu benennen. Weitere Voraussetzung für einen wirksamen qualifizierten Zeitmietvertrag ist laut DMB, dass der Vermieter die zeitliche Befristung begründet, etwa mit Eigenbedarf oder Umbauplänen. Sind in einem Zeitmietvertrag keine Gründe für die Befristung angegeben, wird das Mietverhältnis wie ein unbefristetes behandelt. dpa