LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie viel Erbschaftssteuer fällt an?

Maria O.: „Mein Mann und ich leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wir haben drei erwachsene Kinder, haben aber noch kein Testament gemacht, beziehungsweise noch nichts an die Kinder übertragen. Wir haben drei ältere Häuser, die ungefähr 2,4 Millionen Euro Marktwert haben. Alles gehört meinem Mann und mir gemeinsam. Falls mein Mann oder ich plötzlich sterben sollten, bevor wir unsere Angelegenheiten geregelt haben, wird der Überlebende zusammen mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bilden. Die Kinder haben ja 400 000 Euro Freibetrag, aber wie viel habe ich als Ehefrau an Freibetrag? Beziehungsweise muss ich dann auch Erbschaftsteuer zahlen und wie viel fällt an?“

Ein Ehegatte hat gegenüber dem anderen Ehegatten einen Freibetrag hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 500 000 Euro. Da die Ehegatten noch keine letztwilligen Verfügungen getroffen haben, wird die gesetzliche Erbfolge eintreten. Das bedeutet für den

Mittwoch, 7. Januar 2026

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