LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Änderungsklausel im Berliner Testament
Josefine H.: „Meine Mutter und mein Stiefvater hatten ein Berliner Testament. Mein Stiefvater ist schon vor Jahren verstorben, im Falle des Ablebens meiner Mutter waren mein leiblicher Bruder und ich zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Nun ist auch mein Bruder bereits verstorben, er hinterlässt seine Ehefrau, keine Kinder. Meine Mutter möchte nun wissen, ob der Erbanspruch des Bruders an seine noch lebende Frau übergeht? Sie sagt, ein Berliner Testament kann vom überlebenden Partner nicht mehr geändert werden und macht sich Sorgen, weil sie ihr Geld nicht bei der Schwiegertochter wissen will, sondern an die Enkel vererben möchte. Ist diese Sorge berechtigt, bzw. was kann/soll meine Mutter tun?“
Ihr Fall zeigt eine Tücke des sogenannten Berliner Testaments auf: Oft kann der überlebende Partner die Erbeinsetzung für seinen eigenen Erbfall nicht mehr ändern. Denn wenn Personen eingesetzt wurden, die dem Erstverstorbenen nahestanden, dann gibt es eine gesetzliche Auslegungsregel, wonach eine s