Was heißt hier Tradition und Hausfrauenart? „Bei der Oma schmeckt‘s am besten!“ Wer das sagen kann oder sich an vergangene Zeiten erinnert, hat Glück. Denn im Selbstgemachten steckt jede Menge Liebe und in der Regel nichts aus dem Labor. Dass Begrifflichkeiten wie „aus Tradition“ oder „Heimat“ bei Verbrauchern gut ankommen, weiß natürlich auch die Industrie. Wer auf der Verpackung von Lebensmitteln „nach altem Originalrezept“ liest, denkt sicher nicht selten an die Kochkünste der Großmutter.
Allerdings gibt es heute im Vergleich zu früheren Rezepturen meist gravierende Unterschiede. Immerhin sind europaweit rund 320 Zusatzstoffe zugelassen. Nahezu jedes Fertiglebensmittel enthält sie. Die Lebensmittelindustrie trickst gerne etwas, um Produkte besser aussehen zu lassen oder die Herstellung billiger zu machen. In Originalrezepten ist sicherlich auch nicht von Glukose-Fruktosesirup, Mono- und Disacchariden von Speisefettsäuren oder Farbstoffen wie E 123 die Rede.
Marktbegehungen zeigen, dass sich zumindest auf den Zutatenlisten häufig Bestandteile finden, die es vor 100 Jahren so noch nicht gab, beispielsweise: Gurkentopf nach altem Hausrezept und einem Siegel: „Beste Zutaten seit 1722“ mit Glukose-Fructose-Sirup, Süßstoff und Aroma. Oder Rhabarber-Erdbeerkuchen von Oma nach traditionellem Rezept mit modifizierter Stärke, Glukosesirup, Carrageen, Johannisbrotkernmehl, Xanthan, Säureregulatoren. Fakt ist: Begriffe wie „alt“, „traditionell“ oder „Originalrezept“ sind rechtlich nicht definiert. Sie können jedoch als Hinweis auf eine besondere Qualität verstanden werden. Entsprechend der EU-Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen nicht täuschend sein. Lautet die Werbung „wie selbst gekocht“ oder verweist auf Rezepte von Hausfrau oder Großmutter, so dürfen nach Auffassung der Verbraucherschützer deshalb auch nur Zutaten verwendet werden, die bei der herkömmlichen Zubereitung im Familienhaushalt üblich sind. Schon eine Zutat wie Glukose-Fruktosesirup gehört sicherlich nicht dazu. Ob die Angaben irreführend sind, kann jedoch nur im Einzelfall durch ein Gericht entschieden werden. Tipp: Nicht auf Werbeaussagen reinfallen – Zutatenliste lesen.
Versoffene Jungfern
(für zwei Personen)
Zutaten: 3 Eier, 30 Gramm Zucker, 2 bis 3 Esslöffel Mehl, 1 Teelöffel Zitronensaft, Butterschmalz, 1 Esslöffel Zucker, Zimtzucker aus Zucker, Zimt und Nelken.
Zubereitung: Eier trennen, Eiweiß zu festem Eischnee schlagen, Eigelb mit Zucker aufschlagen, Mehl nach und nach unterheben, Zitronensaft zugeben, Eiweiß unter den Teig heben. Butterschmalz in einem Topf erhitzen, Teig mit zwei Teelöffeln abstechen und in das heiße Fett geben, goldgelb backen, auf Teller anrichten, mit Zimtzucker bestreuen. Mit etwas erhitztem Rotwein besprengen und sofort servieren oder Weinschaumsoße dazu reichen. Sehr gut passt auch griechischer Joghurt.