LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Voller Beitragssatz auf Betriebsrente

Norbert M.: „Bezüglich des Krankenkassen-Zusatzbeitrages gilt seit 1. Januar 2019, dass der bislang von den Kassenmitgliedern allein zu zahlende Zusatzbeitrag zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen wird. Bei den BfA-Renten meiner Frau und mir wurde es mit zweimonatiger Verzögerung seit 1. März 2019 so gehandhabt. Bei meiner Firmenrente wird jedoch nach wie vor von meinem früheren Arbeitgeber der vollständige Zusatzbeitrag abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt. Ist das korrekt?“

Ja, als Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) teilen Sie sich den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenversicherung mit Ihrem Rentenversicherungsträger je zur Hälfte. Mitglied in der KVdR sind Sie, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mind

Samstag, 15. November 2025

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