VERSICHERUNGEN

Wann der Vollkaskoschutz verloren geht

von Redaktion

Eine Kfz-Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto, auch wenn der Fahrer sie selbst verursacht hat. Doch geschieht das grob fahrlässig, kann der Versicherer seine Leistungen anteilig oder komplett kürzen. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Entscheidend dabei sei die Schwere der Fahrlässigkeit. Alkoholfahrten, das Ignorieren einer roten Ampel oder Überholen trotz Gegenverkehrs sind Beispiele für grobe Fahrlässigkeit. dpa

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