Verdienstgrenzen im Minijob

von Redaktion

Wer einen Minijob annimmt, darf höchstens bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Auf das Jahr umgerechnet, liegt die Verdienstgrenze bei 5400 Euro. Wichtig zu wissen: Auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen dazu. Darauf sollten Minijobber achten. Grundsätzlich muss der Lohn aus dem Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – vorausgesetzt, der Minijobber wählt die Pauschalversteuerung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Denn dann ist die Steuer bereits mit zwei Prozent abgegolten. Alternativ können sich Minijobber für die individuelle Besteuerung entscheiden – dann hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Steuerklasse des Minijobbers ab.  dpa

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