LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Auslandsimmobilie vererbt wird
Angela B.: „Meine Eltern besitzen eine Wohnung in Belgien, die sie einem ihrer Kinder oder auch zu gleichen Teilen allen Kindern überschreiben wollen. Alle Kinder sind volljährig. Ein Kind wohnt in Belgien, hat aber die deutsche Staatsangehörigkeit, die anderen in Deutschland. Welches Erb- oder Schenkungsrecht gilt?“
Das deutsche Erb- und Schenkungsteuergesetz ist immer dann anwendbar, wenn entweder der Schenker oder der Beschenkte in Deutschland wohnt. Da Ihre Eltern in Deutschland wohnen, ist es also unerheblich, an welches der Kinder die Wohnung geschenkt wird, der deutsche Fiskus wird den Schenkungsvorgang i