Wie sich die Rente aufwerten lässt

von Redaktion

Wer eine Lehre gemacht hat, sich als Mutter um die Kindererziehung gekümmert hat oder zeitweise nur wenig verdient hat, muss nicht zwingend Einbußen in der Rente haben. Spezielle Regeln machen es möglich.

VON ROLF WINKEL

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schlägt eine Grundrente gegen Altersarmut vor. Damit sollen Beitragsjahre von langjährig Versicherten mit niedrigem Verdienst für die Rente aufgewertet werden. Schon heute gibt es solche Aufwertungen. Wen betrifft das und wie funktioniert es?

Lehrlinge

Das Arbeitsleben beginnt seit jeher für Lehrlinge mit einem niedrigen Ausbildungsentgelt und entsprechend niedrigen Rentenbeiträgen. Dabei bleibt es allerdings nicht. Bis zu drei Ausbildungsjahre werden nämlich höher gewertet. In den meisten Fällen auf 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten im jeweiligen Jahr.

Ein Beispiel: Ein Lehrling hat 1970 monatlich 200 D-Mark brutto verdient. Für die Rente ist diese Zeit aber meist so viel wert wie ein Job mit einem Monatsverdienst von damals: 834 D-Mark. Von einer Aufwertung für frühere Ausbildungszeiten profitieren heute schätzungsweise zwölf Millionen Rentner.

Tipp: Im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV) muss für die entsprechenden Zeiten „Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung“ vermerkt sein. Fehlt dieser Vermerk, so gibt es auch keine Höherwertung.

Mütter

Bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes wird eine Kinderberücksichtigungszeit anerkannt. Davon profitieren Mütter und manchmal auch Väter ab dem dritten Geburtstag eines Kindes. Voraussetzung: Sie haben eine niedrig entlohnte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, meist geht es dabei um Teilzeitjobs. Der Lohn kann dann für die Rente um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden – allerdings höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweiligen Jahr. Im Jahr 2019 liegt dieses bei rund 3200 Euro im Monat.

Tipp: Viele Mütter haben einen Minijob. Auch sie profitieren von der Aufwertung – doch nur, wenn der Job rentenversicherungspflichtig ist. Wer die Versicherungspflicht abwählt, verschenkt Rentenansprüche. „Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sollten im Standardfall nach Ablauf dieser Zeit – also zehn Jahre nach der Geburt – beantragt werden“, rät Dirk Manthey von der DRV. Eine Höherbewertung von Beschäftigungszeiten kann man der Rentenauskunft des Rentenversicherungsträgers entnehmen. Sie ist für Zeiten ab 1992 möglich.

Geringverdiener

Für Beschäftigungsjahre vor 1992 gibt es eine Höherbewertung für Zeiten mit niedrigem Entgelt. Dafür sorgt die Rente nach „Mindestentgeltpunkten“. Davon profitieren heute noch rund 3,6 Millionen Rentner. Wenn zum Beispiel ein Versicherter zwischen 1972 und 1991 jeweils nur die Hälfte des durchschnittlichen Entgelts aller Versicherten erzielt hat und die Voraussetzungen für die Rente nach Mindestentgeltpunkten erfüllt, dann bekommt er gut 160 Euro Rente mehr im Monat.

Die Regelung kommt für diejenigen infrage, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können, wobei auch Berücksichtigungszeiten mitgerechnet werden. Gerade Mütter, die längere Zeit teilzeitbeschäftigt waren, sind und waren so Nutznießerinnen dieser Rentenaufwertung.

Grundrente

Die vom Arbeitsminister geplante Grundrente soll ähnlich funktionieren wie die Rente nach Mindestentgeltpunkten. Sie soll Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, aber nur eine gesetzliche Rente unterhalb des Existenzminimums bekommen, ein Rentenplus von bis zu 448 Euro bringen. Drei bis vier Millionen Geringverdiener sollen bessergestellt werden. Voraussetzung soll sein, dass 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachgewiesen werden. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben – ebenso wenig wie bei den oben beschriebenen Aufwertungs-Regelungen.

Mehr Informationen

zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 14. Juni 2019. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Rentenaufwertung und Grundrente“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.

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