LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Bemessung des Freibetrags

von Redaktion

Dieter H.: „Ein Kind kann 400 000 Euro pro Elternteil steuerfrei erben. Welcher Wert (Bemessungsgrundlage) liegt dem zugrunde?“

Bemessungsgrundlage ist die „Bereicherung des Erwerbers“ am Bewertungsstichtag (bei Erbschaften am Tag des Todes) abzüglich des Freibetrags. Seit 2009 wird die Bereicherung nach dem allgemeinen Verkehrswert der Nachlassgegenstände errechnet. Wie dieser „gemeine Wert“ festgestellt wird, regelt das Bewertungsgesetz; dort sind verschiedene Bewertungsverfahren vorgegeben. Manche Erbschaft wird jedoch steuerlich begünstigt oder sogar komplett steuerfrei gestellt und dies unabhängig vom Verkehrswert. Steuerbefreiungen gibt es beispielsweise für das Familienwohnheim, betragsbegrenzt kann z.B. Hausrat steuerfrei erworben werden. Steuerbegünstigungen sieht das Gesetz vor allem für Betriebsvermögen vor, vermieteter Wohnraum wird mit 10 Prozent Abschlag in Ansatz gebracht.

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